Smartphones
Die Alternative zum klassischen Vertragshandy: Prämie oder Auszahlung
Bei Handyverträgen mit Prämie könnt Ihr euch attraktive Prämienangebote aussuchen, anstatt bei der Buchung eines neuen Vertrages ausschließlich ein Handy oder Smartphone zu erhalten. Diese Lösung ist als Alternative auch ideal für jeden, der bereits ein Handy besitzt und dieses weiterhin auch im neuen Vertrag nutzen möchte.
Die Auswahl an Prämien zum Ersatz des Vertragshandys ist vielfältig: Neben einer Vergütung in bar könnt Ihr beispielsweise auch ein Fernsehgerät, eine Spielekonsole oder einen Gutschein für die nächste Reise oder den Einkauf in einem Online-Shop erhalten. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, statt des teuren und hochwertigen Vertragshandys ein preiswerteres Modell plus Vergütung des Differenzbetrages zu bekommen. Auf der Webseite www.handy-bundle.com findet Ihr beispielsweise einen Überblick über mögliche Prämienangebote.
Sehenswerte Prämien abstauben
Der entscheidende Faktor eines Handyvertrages liegt in seiner Vertragslaufzeit in Kombination mit dem monatlich zu zahlenden Preis. Für gewöhnlich beinhalten solche Verträge eine Laufzeit von zwei Jahren, in denen der Kunde in jedem Fall den vereinbarten Betrag zahlen muss, ganz unabhängig vom Zustand des Handys.
Neben diesem Vertrag ist noch ein weiterer zur Vereinbarung der Prämienleistung zu unterzeichnen.
Viele reizvolle Prämien gibt es aber nur bei einem entsprechend großen Umfang des primären Handyvertrages – beispielsweise für solche mit mehreren Nutzern, wenn etwa zwei Personen sich einen Vertrag teilen.
Wichtig sind auch die Vereinbarungen zu Garantieleistungen. Wenn die Prämienzahlung von einem anderen Anbieter geleistet wird als dem eigentlichen Handyvertragspartner, sollte der Adressat für mögliche spätere Schadenersatzforderungen schriftlich festgehalten sein.
Geldauszahlungen als Alternative zu Sachprämien
Falls Ihr stattdessen einen Handyvertrag mit Auszahlung bevorzugt, könnt Ihr den jeweils passenden Vertrag eigenständig aus dem vielfältigen Sortiment der Mobilfunkanbieter wählen und sich den Differenzbetrag anschließend unkompliziert auf das eigene Konto überweisen lassen. Diese Option bietet sich an, wenn Sie mit Ihrem bisherigen Mobiltelefon vollkommen zufrieden sind und auch sonst keine Wünsche nach Produkten oder Leistungen aus dem Prämiensortiment haben.
Bei jeder neuen Buchung eines Vertrags bei der Telekom, Vodafone, O2, E-Plus oder BASE können Sie die Möglichkeit der Barauszahlung wählen. Nachdem die jeweilige Vereinbarung geschlossen wurde, erhalten Sie Ihre neue SIM-Karte zusammen mit einer Überweisung des Auszahlungsbetrages auf Ihr persönliches Konto.
Eine Alternative zur direkten und einmaligen Auszahlung besteht in einer Verringerung der monatlichen Grundgebühr für Ihren Vertrag. Hier können Sie den Geldvorteil, welchen Sie mit der Abgabe des Vertragshandys erreichen, über die gesamte Vertragsdauer strecken – mit dem Vorteil, dass Sie pro Monat zu einem erheblich günstigeren Grundbetrag telefonieren und surfen können. Diese Möglichkeit reicht bis zu Flatrates und einer Grundgebühr von 0 Euro.
Wie auch immer Sie sich entscheiden mögen: Wenn Sie kein neues Handy benötigen, werden Sie auf jeden Fall bei beiden Möglichkeiten – Auszahlung oder Prämie – viele wertvolle Euros sparen.
Hans Leger
6. Mai 2013 at 07:13
Handy Bundles, sei es jetzt mit Barauszahlung oder einer Prämie in Form von Spielkonsolen, TV-Geräte oder gar Motorroller klingen zwar erstmal verlockend. Dennoch sollte immer im Auge behalten werden, das sich die Prämien über den/die Handyverträge refinanzieren müssen. Sprich die Kosten des Providers für die Zusatzprämie werden üblicherweise über einen (etwas oder sehr viel) teureren Mobilfunkvertrag gedeckelt.
Tamer
6. Mai 2013 at 16:09
Natürlich sind Bundle Verträge immer kritisch zu hinterfragen. Ab und an sind Schnäppchen zu schlagen, ansonsten sollten sich Interessenten zunächst ein Smartphone mit Vertrag sowie die Zugabe getrennt voneinander kalkulieren und erst dann die Entscheidung treffen. Wichtig dabei ist das immer die Kosten der gesamten Vertragslaufzeit betrachtet werden.